- Obhutspflicht
- Obhutspflicht,Strafrecht: die Rechtspflicht, innerhalb eines bestehenden Schutzpflichtverhältnisses allgemeine oder besondere Beistandspflichten zu erfüllen, deren Verletzung in verschiedener Hinsicht eine Strafbarkeit begründen kann. So wird die gröbliche Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber Personen unter 16 Jahren gemäß § 170 d StGB bestraft, wenn dadurch für den Schutzbefohlenen die Gefahr erheblicher Schäden für seine körperliche oder psychische Entwicklung besteht. Nach § 221 StGB wird das Aussetzen einer unter der Obhut des Täters stehenden Person in hilfloser Lage bestraft. § 223 b StGB bedroht denjenigen mit Strafe, der unter seiner Obhut stehende Personen unter 18 Jahren oder Gebrechliche oder durch Krankheit Wehrlose misshandelt oder vernachlässigt. Ferner spielen Obhutspflichten auch bei Unterlassungsdelikten eine wesentliche Rolle. - Ähnliche Vorschriften kennen auch die StGB Österreichs und der Schweiz.
Universal-Lexikon. 2012.